Allgemeines:
> Meisterjagdführer (MJF) dürfen auf ihrem eigenen Farmland und zwei weiteren ordnungsgemäß registrierten Jagdfarmen Jagden durchführen
> Berufsjäger (BJ) dürfen auf allen Farmen Jagden durchführen, vorausgesetzt sie sind im Besitz einer schriftlichen Genehmigung des Eigentümers des Landes, ungeachtet, ob das Land als Jagdfarm registriert ist oder nicht.
> BJ mit Großwildgenehmigung; nur sie dürfen Jagden mit Gästen auf Großwild, wie Elefanten, Nashörner, Büffel und Löwen durchführen.
> Bogenjagd; nur Jagdführer/Meisterjagdführer/Berufsjäger mit einer entsprechenden Bogenjagdgenehmigung sind berechtigt, den Jagdgast mit dem Bogen auf der Jagd zu führen.
Voraussetzungen zur Einfuhr von Schusswaffen
Verbotene Praktiken:
Empfohlene Richtlinien:
Überarbeitete Version
J.Schiffer
Windhoek-Namibia
Tel.: +264 81 241 6262
eMail: info@jagdportal-namibia.eu