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Namibia

Jagdportal Namibia

Jagdgesetze

(Verschiedene Quellen)




Grundsätzliche Informationen zum Jagen in Namibia

Allgemeines:

  • Die namibische Trophäenjagdsaison beginnt am 1. Februar und endet am 30. November eines jeden Jahres.
  • Gejagt werden darf nur in Begleitung eines registrierten Jagdführers, Meisterjagdführer oder Berufsjägers.
  • Die Jagdberufe werden in drei Kategorien unterteilt:

  • > Jagdführer (JF) dürfen die Jagd nur auf ihrem eigenen Farmland durchführen, welches ordnungsgemäß als Jagdfarm registriert sein muss. 

    > Meisterjagdführer (MJF) dürfen auf ihrem eigenen Farmland und zwei weiteren ordnungsgemäß registrierten Jagdfarmen Jagden durchführen

    > Berufsjäger (BJ) dürfen auf allen Farmen Jagden durchführen, vorausgesetzt sie sind im Besitz einer schriftlichen Genehmigung des Eigentümers des Landes, ungeachtet, ob das Land als Jagdfarm registriert ist oder nicht.

    > BJ mit Großwildgenehmigung; nur sie dürfen Jagden mit Gästen auf Großwild, wie Elefanten, Nashörner, Büffel und Löwen durchführen.

    > Bogenjagd; nur Jagdführer/Meisterjagdführer/Berufsjäger mit einer entsprechenden Bogenjagdgenehmigung sind berechtigt, den Jagdgast mit dem Bogen auf der Jagd zu führen.

  • Ein Jagdführer/Meisterjagdführer/Berufsjäger darf nur zwei Jäger gleichzeitig auf der Jagd führen.
  • Vertreter der Jagdberufe sollten alle Bestimmungen erfüllen, die das Ministerium für Umwelt und Tourismus (MUT) zur Trophäenjagd festgelegt hat.
  • Trophäenjagd ist von einer halben Stunde vor Sonnenaufgang bis zu einer halben Stunde nach Sonnenuntergang gestattet.
  • Trophäenjagd darf nur dort stattfinden, wo die Zustimmung vom Eigentümer oder Pächter des Geländes erteilt wurde.
  • Gelände, auf dem Bogenjagd erlaubt ist, muss beim MUT zusätzlich für die Bogenjagd registriert sein.
  • Bei den Lizenzen/Jagdgenehmigungen (Permits) für die Trophäenjagd ist zu beachten:
  • > Lizenzen müssen vor Beginn der Jagd vorliegen.
    > Für jeden Jagdgast ist eine separate Lizenz erforderlich.
    > Eine zusätzliche Sondergenehmigung, die an weitere Bedingungen gebunden ist, muss für die großen Raubkatzen ( Löwe, Gepard, Leopard) eingeholt werden.
    > Die Lizenz muss vom Jagdgast und vom Berufsjäger/Jagdführer vollständig ausgefüllt werden (auch krank geschossene und nicht gefundene Tiere müssen eingetragen werden).
    > Lizenzen werden ausschließlich vom MUT ausgestellt.
    werden, oder nicht. Das gilt auch für Flugwild. Während der amtlichen "Flugwild Jagdzeit" sind mehr Exemplare erlaubt.

  • Gepardenjagd mit Hunden ist nicht zugelassen.

Voraussetzungen zur Einfuhr von Schusswaffen

  • Die Anzahl der Schusswaffen, die zum Zweck der Trophäenjagd nach Namibia eingeführt werden, ist nicht begrenzt. Bei der Einreise in Namibia ist ein Antrag auf Einfuhrgenehmigung zu stellen. Das Formular und weiter Informationen für die Waffeneinfuhr finden Sie hier.
  • Das Mindestkaliber ist 7 mm.
  • Die Mindest-Mündungsenergie: 1350 Joule für Springbock, Ducker etc., 2700 Joule für Hartebeest, Gnu, Kudu, Oryx, Eland etc. und 5400 Joule für Büffel, Elefant, Nashorn etc
  • Die Bogenenergie muss betragen: 25 ft/lb für Kleinwild, 40 ft/lb für mittelgroßes Wild und  65 ft/lb für Großwild.
  • Pro Jagdwaffe dürfen maximal einhundert (100) Schuss Munition eingeführt werden, und nur Munition für das spezielle Kaliber der jeweiligen eingeführten Jagdwaffe.
  • Hartmantelgeschosse (Vollmantel) sind grundsätzlich untersagt.
  • Die Jagd mit Vorderladern und Schwarzpulver ist in Namibia zugelassen.
  • Alle Trophäen, die in EU-Länder exportiert werden, müssen nach den EU-Bestimmungen gereinigt und desinfiziert werden. Häute bedürfen 14 Tage Trockenzeit
  • Die Einfuhr von Bogen für die Bogenjagd ist gestattet. Eine Einfuhrgenehmigung ist nicht erforderlich.

Verbotene Praktiken:

  • Trophäenjagd ist in folgenden Fällen illegal:
  • > bei Nacht und/oder mit künstlichem Licht;
  • > wenn Trophäen nicht dem festgelegten Mindestmaß der "Namibia Quality Control" vom MUT entsprechen;
  • > wenn gegen die Grundsätze der fairen und ethischen Jagd verstoßen wird, die im Verhaltenskodex von NAPHA verankert sind.
  • Verbotene Schusswaffen sind
  • > alle Handfeuerwaffen;
  • > alle automatischen Waffen,
  • > jede Art von Armbrust.
  • Es ist nicht erlaubt, Schwarzpulver und Zündhütchen zu transportieren bzw. einzuführen. Beides ist in Namibia erhältlich. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Jagdveranstalter.
  • Die sofortige Ausfuhr von Trophäen ohne entsprechende Bescheinigungen. Sie benötigen eine Veterinärbescheinigung, eine Ausfuhrgenehmigung vom MUT und die Einfuhrgenehmigung des Bestimmungslandes, wohin die Trophäe eingeführt wird.

Empfohlene Richtlinien:

  • Buchen Sie nur bei einem Trophäenjagd-Veranstalter, der nachweislich beim Namibian Tourist Board (NTB) registriert ist und gehen Sie nur mit einem nachweislich registrierten NAPHA-Mitglied auf die Jagd. Auf der NAPHA-Webseite ist die komplette Mitgliederliste aufgeführt: http://www.napha-namibia.com (Alle im "Jagdportal Namibia" in den Unterseiten der Seite "Jagdanbieter" aufgenommenen Jagdunternehmen sind bei NAPHA registriert).
  • Es ist zu empfehlen, dass Sie vor Antritt der Jagd ein unterzeichnetes Schriftstück in der Hand haben, in dem die Vereinbarungen festgehalten sind, die Sie mit Ihrem Jagdveranstalter getroffen haben.
  • Es ist zu empfehlen, dass Sie sich Ihre Trophäenjagd-Lizenz (Permit) vor der Jagd zeigen lassen. Falls keine Lizenz ausgestellt wurde, ist der Export Ihrer Trophäen in Frage gestellt. Alle erlegten Trophäen müssen vom Jagdgast und vom Jagdführer/Berufsjäger am Ende der Jagd kontrolliert und auf der Lizenz gegengezeichnet werden.
  • Sollte Ihr Jagdaufenthalt in Namibia oder ein Mitglied von NAPHA nicht Ihren Erwartungen entsprechen, wenden Sie sich mit den Einzelheiten Ihrer Beschwerde bitte an: info@napha.com.na

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